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KONRAD ALBER

op.201 - GLÜCK I

Acryl auf Leinwand, 17,5 x 24 cm, 05/2012

                                  Fachseminar                                   "AUFSICHTSPFLICHT, UNFALLVERSICHERUNG UND HAFTUNG FÜR SCHULLEITER UND LEHRER"

 

Ziel                               

Das Fachseminar führt in verständlicher Weise anhand von Praxisbeispielen in die zentralen Rechtsfragen, mit denen SchulleiterInnen und LehrerInnen immer wieder konfrontiert sind, ein.

 

Die TeilnehmerInnen werfen gemeinsam mit dem Dozenten die rechtlichen Problematiken auf und erfahren praxisbezogene Lösungen. Diese versetzen die SchulleiterInnen und LehrerInnen in die Lage, zukünftig schnell

und rechtssicher in ihrem Arbeitsalltag Entscheidungen treffen und handeln zu können.

 

 

Inhalt                          

Im schulischen Alltag fallen zahlreiche Rechtsfragen an. In diesem Zusammenhang sind zunächst Probleme des Aufsichts- sowie des Unfallversicherungsrechts zu nennen.

 

Zumeist werden – neben SchulleiterInnen und LehrerInnen – hiermit  zunächst die Schulsekretariate konfrontiert. Diese werden separat geschult.

 

Von den besonderen Dienstpflichten und -aufgaben nimmt die Aufsichtspflicht für LehrerInnen insofern eine be- sondere Stellung ein, als sie häufig Grund ständiger Befürchtungen ist. Denn einerseits sind ihr Inhalt und ihre Grenzen nicht klar beschrieben, so dass nicht von vornherein ersichtlich ist, was in einer konkreten Situation vom Lehrkörper zu tun oder zu unterlassen ist; zum anderen kann bei der leichtesten Verletzung der Aufsichtspflicht ganz erheblicher Schaden — als Körperverletzung oder (nur) Sachschaden — entstehen. Dazu kommt die psychi-sche Belastung der/des Lehrenden, die/der mit einem Schadensfall in Verbindung gebracht wird. Aber auch relativ leichte und unerhebliche Schadensfälle bringen erheblichen Aufwand an Verwaltungsarbeit und persönlichen Ärger mit sich. So kann es nicht verwundern, dass im Hinblick auf die Aufsichtspflicht viele LehrerInnen ständig ein Damoklesschwert über sich sehen.

 

Die Schulleitung trifft eine Pflicht, die Lehrerschaft anzuleiten und die korrekte Ausführung der Aufsichtspflicht durch die Lehrerschaft zu überwachen. Insofern kann eine Haftung aus Organisationsverschulden in Betracht kommen.

 

 

Seminarthemen        

  • Spannungsfeld zwischen Land und Kommune
  • Aufsichtspflicht und Haftung
  • Inhalt der Aufsichtspflicht
  • Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit
  • Arten des Führungszeugnisses, Erziehungsregister
  • Aufsichtspflichtige Personen (Lehrer, Schulleiter, Mitarbeiter)
  • Umfang der Aufsichtspflicht (Zeitlicher Umfang, Intensität)
  • Ausführung der Aufsicht
  • Folgen bei Verletzung der Aufsichtspflicht (Verschulden, Haftung)
  • Einzelfragen
  • Beschädigung und Zerstörung von Schuleigentum
  • Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit
  • Mobbing in der Schule
  • Versicherungsrechtliche Fragen
  • Unfallversicherung  
  • Schülerunfallversicherung
  • Rechtsgrundlagen
  •      Welche Fälle umfasst die Schülerunfallversicherung?
  •      Leistungen der Unfallversicherung
  •      Träger der Unfallversicherung
  •      Kommunaler Schadensausgleich
  • Unfallversicherung für Angestellte
  • Grundlegende Fragen
  • Benutzung eines privaten Pkw

 

 

 

Stand: 06.06.2020

 

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