KONRAD ALBER
op.243 - QUARTETT IV
Acryl auf Leinwand, 30 x 24 cm, 5/2017
STRAFRECHT
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt
vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemein-schaftslebens.
Mögliche Strafen, die jedoch nicht in allen Ländern praktiziert werden, sind unter
anderem die Geldstrafe, die Freiheitsstrafe, die Körperstrafe sowie als schwerwie- gendste Form die Todesstrafe.
Das Strafrecht ist in den meisten Ländern in Form eines eigenen Strafgesetzbuches (in der Bundesrepublik Deutschland: StGB) und gegebenenfalls weiterer Nebenge- setze (etwa das Betäubungsmittelgesetz) definiert.
Teil des Strafrechts sind insbesondere Rechtssätze, durch welche die strafbaren
Handlungen und ihre Merkmale, Art und Schwere der damit verbundenen Straf-maßnahmen sowie die für die Durchsetzung des Strafrechts zuständigen Institu-tionen und ihre Arbeitsweise festgelegt sind. Hinsichtlich dieser Aspekte, der zu- lässigen Strafen, der Bewertung des Strafzwecks, Art und Umfang der zugrunde-liegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechts-systematik gibt es jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechts-systemen einzelner Länder, die Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft sind.
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