KONRAD ALBER
op.240 - QUARTETT I
Acryl auf Leinwand, 30 x 24 cm, 5/2017
FAMILIENRECHT
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse
der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander
verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb
der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormund-schaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Konrad Alber berät und vertritt Sie in allen sich hieraus
ergebenden rechtlichen Fragen:
Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormund-schaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung bin ich Ihr diskreter Ansprechpartner.
Gegenüber Ämtern und Behörden vertrete ich Ihre Interessen zu Adoption, Sorge- recht und Personenstand.
BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unter-haltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Be- seitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.