Rechtsanwaltskanzlei Konrad Alber
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KONRAD ALBER

op.241 - QUARTETT II

Acryl auf Leinwand, 30 x 24 cm, 5/2017

 

 

ERBRECHT

 

 

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere ver- äußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits

auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).

 

Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die

sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod

auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Konrad Alber berät und vertritt Sie in allen relevanten

Fragen:

 

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Pflichtteil
  • Vermächtnis

 

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