KONRAD ALBER
op.241 - QUARTETT II
Acryl auf Leinwand, 30 x 24 cm, 5/2017
ERBRECHT
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere ver- äußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits
auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die
sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod
auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Konrad Alber berät und vertritt Sie in allen relevanten
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