KONRAD ALBER
op.242 - QUARTETT III
Acryl auf Leinwand, 30 x 24 cm, 5/2017
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche
Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwi-
schen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite
und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Konrad Alber berät und vertritt Sie in allen Belangen des
individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitneh- mers zu seinem Arbeitgeber
sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeit- geber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Ent- scheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.