Rechtsanwaltskanzlei Konrad Alber
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KONRAD ALBER

op.242 - QUARTETT III

Acryl auf Leinwand, 30 x 24 cm, 5/2017

 

 

ARBEITSRECHT

 

 

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche

Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

 

Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwi-

schen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite

und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern.

 

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Die Rechtsanwaltskanzlei Konrad Alber berät und vertritt Sie in allen Belangen des

individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitneh- mers zu seinem Arbeitgeber 

  • Arbeitsverträge
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Lohn/Gehalt
  • Urlaub
  • Sozialleistungen
  • Zeugnis
  • Gleichbehandlungsfragen
  • Mobbing

sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.

 

Aktuelle Rechtssprechung: Polemische Facebook-Einträge - Abmahnung statt fristloser Kündigung

Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeit- geber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Ent- scheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.

 

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